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Änderungen von Mitgliedsdaten

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» Neuer, bundeseinheitlicher Ausweis - Muster
» Gebührenordnung für die Ausstellung eines bundeseinheitlichen Mitgliedsausweises ab dem 01.09.2010

Der bisher verwendete Ausweis der Rechtsanwaltskammer Köln wird ersetzt durch einen neuen bundeseinheitlichen Ausweis. Die bisherigen Ausweise behalten nach wie vor ihre Gültigkeit. Den neuen Ausweis zeichnen Sicherheitsmerkmale aus, die eine hohe Fälschungssicherheit garantieren. Hinzu kommt die Anpassungsfähigkeit an zukünftige Sicherheitsanforderungen im öffentlichen Bereich. Der bundeseinheitliche Ausweis wird in Zusammenarbeit mit der DATEV erstellt.

Ihren neuen bundeseinheitlichen Anwaltsausweis erhalten Sie bei Ihrer Rechtsanwaltskammer. Schicken Sie uns dazu eine Email an Frau Rahsan Doganay unter doganay@rak-koeln.de, damit wir Ihnen das Antragsformular übersenden können. Sobald wir Ihre Daten hier vorliegen haben und den Zahlungseingang verzeichnen können, geben wir die Erstellung Ihres Ausweises in Auftrag.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ausweisproduktion jeweils zum 10. eines Monats stattfindet. Die Auslieferung erfolgt sodann innerhalb von ca. 2 Wochen an Ihre Kanzleianschrift

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