Die Verordnung regelt Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger allgemein oder auf Anforderung zur Verfügung stellen muss. Informationen zur Handhabung der am 17. Mai 2010 in Kraft tretende Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) entnehmen Sie bitte dem Merkblatt nebst Formblatt sowie der Verordnung, die Sie nachfolgend als PDF-Datei aufrufen können
Möchten Sie in die Pflichtverteidigerliste der RAK Köln aufgenommen werden, teilen Sie uns das bitte auf nachfolgendem Formular mit. >Formular downloaden
Bundeseinheitlicher / europäischer Anwaltsausweis
Der bisher verwendete Ausweis der Rechtsanwaltskammer Köln wird ersetzt durch einen neuen bundeseinheitlichen Ausweis.